Einzweckgutscheine vs. Mehrzweckgutscheine - Tipps und Hinweise zur richtigen Konfiguration
Um einen neuen Gutschein zu erstellen, loggen Sie sich in Ihr Planity Pro Konto ein (im Web oder auf dem Tablet) und klicken Sie auf Admin > Kasseneinstellungen > Verwaltung der Gutscheine.
Für Kunden, deren Datum der Unterzeichnung des Planity-Vertrags VOR dem 31.01.2024 liegt:
Standardmäßig ist Ihre Gutscheinart auf Mehrzweckgutscheine eingestellt. Das bedeutet, die Mehrwertsteuer und der Umsatz Ihrer verkauften Gutscheine wird an dem Tag verbucht, an dem der Kunde seinen Gutschein einlöst:
Für Kunden, deren Datum der Unterzeichnung des Planity-Vertrags NACH dem 31.01.2024 liegt:
Standardmäßig ist Ihre Gutscheinart auf Einzweckgutscheine eingestellt. Das bedeutet, die Mehrwertsteuer und der Umsatz Ihrer verkauften Gutscheine wird an dem Tag verbucht, an dem Sie den Gutschein verkaufen:
Einzeckgutschein, Mehrzweckgutschein - Wo liegt der Unterschied?
Beim Einzweckgutschein steht die Mehrwertsteuer bereits beim Kauf des Gutscheins fest. Wenn Sie in Ihrem Salon also ausschließlich Leistungen und Produkte zu einem 19-prozentigen Mehrwertsteuersatz anbieten, dann sind Sie steuerrechtlich dazu verpflichtet, Einzweckgutscheine anzubieten. Die Mehrwertsteuer sowie der Umsatz werden direkt beim Verkauf des Gutscheins in der Buchhaltung verbucht. Wenn der Kunde seinen Gutschein bei Ihnen im Salon einlöst, entfällt dementsprechend die Mehrwertsteuer. Der Gutschein wird beim Einlösen mit 0 % Mehrwertsteuer verbucht. Mehr Infos hierzu finden Sie weiter unten im Text.
Beim Mehrzweckgutschein hingegen ist der Mehrwertsteuersatz bei Kauf des Gutscheins noch ungewiss. Diese Art von Gutschein eignet sich nur dann für Ihren Salon, wenn Sie Produkte anbieten, die einen vom Standard (19 %) abweichenden Mehrwertsteuersatz haben. Mehr Infos hierzu finden Sie weiter unten im Text.
Die richtige Gutscheinart für meinen Salon einstellen
Loggen Sie sich in Ihr Planity Pro Konto ein und klicken Sie auf Admin > Kasseneinstellungen > Verwaltung der Gutscheine. Über dieses Menü können Sie die für Sie passende Gutscheinart auswählen. Klicken Sie anschließend unten auf den grünen Speichern-Button, damit Ihre Änderungen übernommen werden:
Eine Notification erscheint oben rechts in der App und informiert Sie über die erfolgreich gespeicherten Änderungen:
Wenn Sie von einer Gutscheinart zu einer anderen wechseln, bleiben die bereits verkauften Gutscheine in der Art, in der sie gekauft wurden.
Nachdem Sie die gewünschte Gutscheinart für Ihren Salon konfiguriert haben, können Sie über den Button Gutschein hinzufügen einen neuen Gutschein erstellen:
Über das Menü was sich nun öffnet können Sie alle nötigen Einstellungen vornehmen und Ihren Gutschein nach Ihren Vorstellungen personalisieren. Vergessen Sie nicht, Ihre Einstellungen über den grünen Button oben rechts in der Ecke zu speichern.
Wenn Sie für Ihren Salon die Gutscheinart Einzweckgutschein gewählt haben, wird Ihnen zusätzlich das Feld MwSt. angezeigt. Das Feld ist grau hinterlegt und kann von Ihnen nicht manuell bearbeitet werden. Standardmäßig ist hier für Ihren Salon eine Mehrwertsteuer von 19 % hinterlegt. Es handelt sich hierbei um den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Regelsatz:
Onlineverkauf von Einzweckgutscheinen
Wenn Sie Ihren Einzweckgutschein online zum Verkauf anbieten und einer Ihrer Kunden online einen Gutschein bei Ihnen kauft, erstellt die Kasse automatisch einen Kassenbeleg. Diesen finden Sie, genau wie alle anderen Kassenbelege, über die Menüpunkte Kasse > Transaktionen > Kassenbelege. Selbstverständlich finden Sie den Beleg auch über den Reiter Onlinezahlung.
Einen Gutschein einlösen
Einen Einzweckgutschein einlösen
Einzweckgutscheine können von Ihren Kunden für alle in Ihrem Salon angebotenen Dienstleistungen eingelöst werden. Sie können ebenfalls auf Produkte angewendet werden, wenn die ausgewiesene Mehrwertsteuer 19 % beträgt. Ein Einzweckgutschein kann nicht auf Produkte angewandt werden, denen eine abweichende Mehrwertsteuer von z. B. 7 % zugewiesen ist.
Da Beauty-Pakete beim Verkauf eine Mehrwertsteuer von 0 % haben (die Umsatzsteuer fällt erst beim Einlösen einer Sitzung an), können Einzweckgutscheine NICHT für den Kauf von Beauty-Paketen eingelöst werden.
Einen Mehrzweckgutschein einlösen
Da die Mehrwertsteuer des Mehrzweckgutscheins erst beim Einlösen anfällt, kann diese Gutscheinart auf alle Dienstleistungen und Produkte in Ihrem Salon angewandt werden. Die ausgewiesene Mehrwertsteuer spielt hierbei keine Rolle. Ebenso können Beauty-Pakete mit einem Mehrzweckgutschein gekauft werden.
Buchhaltung
Je nach dem welche Gutscheinart Sie in Ihrem Salon anbieten, haben Sie die Möglichkeit Ihre Buchhaltungsdaten 2 verschiedene Arten anzuzeigen. Klicken Sie hierfür auf Kasse > Buchhaltung und wählen Sie beispielsweise den Menüpunkt Mitarbeiter:
- Sie können Ihre Buchhaltungsdaten so anzeigen, dass der volle Betrag eines verkauften Gutscheins mit einfließt (buchhalterisch relevanter Umsatz)
- Oder Sie entscheiden sich dafür, den Verkauf UND die eingelösten Gutscheinbeträge miteinzubeziehen (kein buchhalterisch relevanter Umsatz)
Standardmäßig ist der Switch auf Gutschein Gesamtbeträge verrechnen eingestellt, dies bedeutet, sie werden zum Zeitpunkt des Verkaufs verrechnet und auf Ihre Buchhaltungsdaten angewandt:
Wenn Sie stattdessen den Verkauf UND die eingelösten Gutscheinbeträge mit einfließen lassen wollen, klicken Sie auf den Button darunter. Sie müssen nichts weiter tun, Ihre Daten aktualisieren sich automatisch.
Sie finden diesen Switch im Menüpunkt Buchhaltung in den Menüpunkten Weitere Kennzahlen, Mitarbeiter, Dienstleistungen und Produkte.