Informationen zur Anmeldung Ihrer Kasse beim Finanzamt
01. Februar 2025
1. Hintergrund
Bis zum 31. Juli 2025 müssen ausnahmslos alle elektronischen Registrierkassen dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Diese Meldepflicht besteht laut § 146a Abs. 4 AO eigentlich bereits seit 2020, wurde aber auf Grund mangelnder Infrastruktur des Bundes seither ausgesetzt. Planity erklärt Ihnen in diesem Artikel, wie Sie vorgehen müssen, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
2. Das Gesetz
Kurz gefasst verlangt das vom Bundesfinanzamt veröffentlichte Gesetz § 146a Abs. 4 AO, dass alle Betriebe mit digitaler Kasse, diese ihrem zuständigen Finanzamt innerhalb einer vorgesehen Frist melden müssen (siehe Punkt 3.2 Offizielle Fristen). Neben der einmaligen Anmeldung müssen auch Änderungen oder eine eventuelle Außerbetriebnahme gemeldet werden.
Veröffentlicht wurde das Gesetz bereits im Jahr 2019, jedoch wurde aufgrund mangelnder Strukturen im Bund auf die Ausführung verzichtet. Dies hat sich mit dem Jahreswechsel 2025 geändert. Am 01.01.2025 ist das Gesetz mit voller Wirkung in Kraft getreten.
3. Wie kann ich meine Kasse beim Finanzamt anmelden?
Die Anmeldung Ihrer Kasse muss zwingend digital und zwar über die ELSTER-Schnittstelle erfolgen. Schriftliche Anmeldungen in Form von z. B. PDF-Formularen werden nicht akzeptiert. Loggen Sie sich in Ihr ELSTER-Konto ein, um Ihre Kasse digital beim Finanzamt anzumelden.
3.1 Welche Angaben muss ich übermitteln?
Folgend listen wir Ihnen alle Informationen auf, die auf elektronische Weise über das ELSTER-Portal an Ihr zuständiges Finanzamt übermitteln müssen:
Zu übermittelnde Information | Wo Sie diese finden |
Name des Steuerpflichtigen | Der Vor- und Nachname des Inhabers/der Inhaberin des Salons |
Steuernummer | Ihre Steuernummer |
Art der zertifizierten TSE | BSI-K-TR-0490-2021 (Cloud-basierte TSE) |
Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems | Je nach dem, mit welcher Art von Device Sie arbeiten: - Computergestützte/PC-Kassensysteme - Tablet-/App-Kassen-Systeme |
Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme (je Betriebsstätte / Einsatzort) | Die Anzahl verwendeter Devices (PCs und Tablets) pro Salon. |
Seriennummer der TSE | Ihre einzigartige TSE-Seriennummer finden Sie auf Ihren Kasselbelegen, unten in der TSE-Signatur, gekennzeichnet als TSE Serial: |
Seriennummer der Kasse | Diese Information finden Sie, indem Sie Ihre DSFinV-K Daten herunterladen (Kasse > Buchhaltung > Exportieren) und anschließend die Datei cashregister.csv öffnen. Die Seriennummer ist in der Spalte KASSE_SERIENNR abgebildet. |
Hersteller des elektronischen Aufzeichnungssystems | Planity |
Bezeichnung der Software | Planity POS |
Datum der Anschaffung | Das Datum, an dem Sie von einem Planity Mitarbeiter geschult wurden (Wenn Sie das exakte Datum nicht kennen, melden Sie sich gerne bei unserem Kundenservice, um Auskunft zu erhalten). |
Datum der Aktivierung der TSE | Das Datum, an dem Ihre Kasse aktiviert wurde (Wenn Sie das exakte Datum nicht kennen, melden Sie sich gerne bei unserem Kundenservice, um Auskunft zu erhalten). |
Evtl. das Datum der Außerbetriebnahme | Wenn zutreffend, das Datum, an dem Sie Ihre Planity-Kasse gekündigt haben. |
Software Version | Die aktuelle Version der Planity App die Sie nutzen. Sie finden Sie im Drei-Punkte Hauptmenü. Entweder ganz unten (Web und Smartphone) oder über einen Reiter im oberen Bereich des Menüs (Tablet): |
3.2 Offizielle Fristen
Für die digitale Anmeldung Ihrer Kasse gelten folgende Fristen.
A) Sie haben Ihre Kasse vor dem 01. Juli 2025 erworben
Stichtag: 31. Juli 2025
Sie haben bis zum 31. Juli 2025 Zeit, Ihre Kasse über die digitale Schnittstelle dem zuständigen Finanzamt zu melden.
B) Sie haben Ihre Kasse nach dem 01. Juli 2025 erworben
4-wöchige Frist
Für Kassen, die nach dem 01. Juli 2025 erworben wurden, gilt eine 4-wöchige Frist, innerhalb welcher Sie Ihre Kasse dem zuständigen Finanzamt melden müssen.